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Akkreditierung

Mit dem gestuften System aus Bachelor- und Masterstudiengängen wurde in Deutschland die Akkreditierung als Maßnahme zur Qualitätssicherung von Studienangeboten eingeführt. Die Akkreditierung erfolgt durch Agenturen, die aufgrund ihrer eigenen Akkreditierung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates berechtigt sind.

Hintergrund: Der Bologna-Prozess

Gemeinsam mit 28 weiteren europäischen Nationen hat sich Deutschland im Jahr 1999 in Bologna das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die damit ausgelöste Entwicklung ist unter dem Namen „Bologna-Prozess“ bekannt geworden. Kernelement des geplanten Hochschulraums ist die Einführung eines gestuften Systems aus Bachelor- und Masterstudiengängen, deren Abschlüsse europaweit vergleichbar sein sollen [BMBF 2008]. Parallel dazu laufen die bisherigen, einstufigen Diplom- und Magisterstudiengänge sukzessive aus.

Akkreditierung als Maßnahme zur Qualitätssicherung von Studiengängen

Um den erhöhten Anforderungen an die internationale Wettbewerbsfähigkeit der neuen Studiengänge Rechnung zu tragen, wurde auch in Deutschland die Akkreditierung als Maßnahme zur Qualitätssicherung von Studienangeboten eingeführt und in unterschiedlicher Form in den Hochschulgesetzen der Bundesländer verankert. Zum Beispiel setzt nach dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen [HG NRW 2008, § 7 Abs. 1] die Aufnahme des Studienbetriebs den erfolgreichen Abschluss der Akkreditierung voraus, während das Bayerische Hochschulgesetz bestimmt, dass die Akkreditierung als eine der Maßnahmen der Qualitätssicherung erfolgen soll [BayHSchG 2006, Art. 10 Abs. 4].

Das deutsche Akkreditierungssystem

Das deutsche Akkreditierungssystem [Akkreditierungsrat 2008] ist dezentral organisiert. Die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditiert worden sind. Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Organ der „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“, dessen stimmberechtigte Mitglieder durch die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz ernannt werden.

Der Akkreditierungsrat definiert die Grundanforderungen an das Akkreditierungsverfahren und sorgt dafür, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Die Akkreditierungsagenturen schließen mit dem Akkreditierungsrat Verträge, in denen sie sich zur Anwendung dieser Kriterien und weiterer Beschlüsse des Akkreditierungsrates sowie zur Berücksichtigung der ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz verpflichten.

Derzeit (Stand August 2009) sind folgende Akkreditierungsagenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge zu vergeben:

 
 ACQUIN  Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut 
 AHPGS  Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales
 AKAST Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge
 AQA Österreichische Qualitätssicherungsagentur
 AQAS  Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen
 ASIIN  Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik
 FIBAA  Foundation for International Business Administration Accreditation
 OAQ Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen
 ZEvA  Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

 

Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen

Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen sind insbesondere:

  1. Qualitätsverständnis der Hochschule bezüglich Studium und Lehre,

  2. Qualifikationsziele des Studiengangkonzeptes,

  3. konzeptionelle Einordnung des Studiengangs,

  4. Studiengangkonzept,

  5. Durchführung des Studiengangs,

  6. Prüfungssystem,

  7. Transparenz und Dokumentation,

  8. Qualitätssicherung.

Akkreditierungsverfahren

Das Akkreditierungsverfahren beruht auf dem Prinzip des Peer-Review. Stellt eine Hochschule bei einer der genannten Agenturen einen Antrag auf Akkreditierung eines oder mehrerer in Zusammenhang stehender Studiengänge, so setzt die betreffende Agentur eine fachlich einschlägige Gutachtergruppe ein, bestehend aus Vertretern von Hochschulen (Lehrende und Studierende) und Vertretern der Berufspraxis. Die Begutachtung beinhaltet in der Regel einen Vor-Ort-Besuch der Gutachter. Auf der Grundlage des Bewertungsberichts der Gutachtergruppe beschließt die Akkreditierungskommission der Agentur für jeden einzelnen Studiengang die Akkreditierung, die Akkreditierung mit Auflagen, die Aussetzung des Verfahrens oder die Versagung der Akkreditierung. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Danach ist eine Reakkreditierung durchzuführen.

Neben der Akkreditierung einzelner Studiengänge (Programmakkreditierung) wird derzeit die Akkreditierung interner Qualitätssicherungssysteme von Hochschulen (Systemakkreditierung) erprobt. Bei der Systemakkreditierung sind alle Studiengänge einer Hochschule, die dieses Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert.

Stand der Akkreditierung im Fachgebiet Wirtschaftsinformatik

Alle akkreditierten Studiengänge sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Akkreditierungsrates [Hochschulkompass 2009] abgelegt. Derzeit (Stand August 2009) umfasst die Datenbank 131 grundständige und 60 weiterführende Wirtschaftsinformatik-Studiengänge (einschließlich Information Systems, Informationsmanagement, Information Management) an Universitäten und Fachhochschulen.

Literatur

Akkreditierungsrat: http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=22 (Abruf 24.8.2009).

BayHSchG: Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) (idF v. 23.5.2006).

BMBF: Der Bologna-Prozess. http://www.bmbf.de/de/3336.php (Abruf 25.8.2008).

HG NRW: Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG –) (idF v. 13.3.2008).

Hochschulkompass: http://www.hochschulkompass.de/kompass/xml/akkr/maske.html (Abruf 21.8.2009).

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Zuletzt bearbeitet: 04.09.2009 15:41
Letzter Abruf: 10.09.2010 15:41
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